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Regionale Einbindung

Die Region und ihr Landschaftsbild befinden sich seit Jahrhunderten im Wandel. Menschliche Nutzung hat die Landschaft bereits über lange Zeit geprägt, und auch künftig werden insbesondere die Folgen des Klimawandels zu weiteren Veränderungen führen.

Gleichzeitig bedeutet ein Landschaftsschutzgebiet nicht, dass jegliche Nutzung ausgeschlossen ist. Aktivitäten wie Land- und Forstwirtschaft sowie infrastrukturelle Vorhaben sind grundsätzlich möglich. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird dabei stets geprüft, ob ein Vorhaben mit den jeweiligen Schutzzielen vereinbar ist.

Auch die Ziele eines Naturparks und der Ausbau erneuerbarer Energien können miteinander vereinbar sein. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht eine nachhaltige Regionalentwicklung vor, zu der neben dem Naturschutz auch Klimaschutz und Energiewende gehören.

Darüber hinaus leisten erneuerbare Energien einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Durch ihre dezentrale Erzeugung wird die Energieversorgung widerstandsfähiger, während die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und damit verbundene Ressourcenkonflikte reduziert werden können.