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Vergütungssystem und Vergütungsbericht

Vergütungssystem und Vergütungsbericht

Hier finden Sie Informationen zu den Vergütungssystemen der Mitglieder des Vorstands der Energiekontor AG sowie zu der satzungsgemäßen Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Vergütungssysteme der Organe der Energiekontor AG wurden auf der Hauptversammlung der Energiekontor AG am 20. Mai 2021 mit großer Mehrheit beschlossen.  

Die Vergütungssysteme der Organe der Energiekontor AG orientieren sich unter anderem an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Der Vergütungsbericht wird gemäß §162 AktG erstellt. 

Wichtige Hinweise bezüglich des an dieser Stelle vom 28. März 2025 bis zum 28. April 2025 eingestellten Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024 und des darauf bezogenen Vermerks des Abschlussprüfers vom 27. März 2025:

Ein formeller Fehler im Zusammenhang mit der im März 2025 erfolgten Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 hat eine erneute förmliche Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses durch den Vorstand und deren Billigung durch den Aufsichtsrat sowie eine Neuerteilung der Bestätigungsvermerke durch den Abschlussprüfer (einschließlich des Vermerks für den Vergütungsbericht gemäß § 162 Abs. 3 AktG) erforderlich gemacht. Das Zahlenwerk des Jahres- und Konzernabschlusses und auch der Inhalt des Vergütungsberichts sind dabei unverändert geblieben.

Aufgrund der erforderlichen Neudatierung der Abschlüsse lagen die Voraussetzungen für die Erteilung der Bestätigungsvermerke vom 27. März 2025 nicht mehr vor. Daher hat der Abschlussprüfer die Bestätigungsvermerke für den Jahres- und Konzernabschluss („Widerruf der Bestätigungsvermerke zum Jahres- und Konzernabschluss 2024“) und den Vermerk für den Vergütungsbericht gemäß § 162 Abs. 3 AktG („Widerruf des Vermerks für den Vergütungsbericht 2024“) widerrufen.

Für den neu aufgestellten und am 25. April 2025 durch den Aufsichtsrat gebilligten Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 hat der Abschlussprüfer mit Datum vom 25. April 2025 jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Unter gleichem Datum hat der Abschlussprüfer den neuen Vermerk über die Prüfung des durch Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 erstellen Vergütungsberichts erteilt.

Vergütungsbericht 2024 (25.04.2025)

Vergütungsbericht 2023

Vergütungsbericht 2022

Vergütungsbericht 2021

Übersicht der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats der Energiekontor AG.