
Seit der Gründung im Jahr 1990 ist Energiekontor konsequent auf den Ausbau erneuerbarer Energien ausgerichtet. Nachhaltigkeit ist fest in unserer Unternehmens-DNA verankert. Als Pionier der Energiewende verfolgen wir die Vision einer Energieversorgung aus 100 Prozent erneuerbarer Energie und leisten seit über 35 Jahren einen Beitrag zu einer sicheren, klimafreundlichen und bezahlbaren Energieversorgung – für heute und für morgen.
Unsere Strategie verbindet nachhaltiges Wachstum mit finanzieller Stabilität – als Grundlage für langfristigen unternehmerischen Erfolg und für kontinuierliche Investitionen in innovative Projekte. Unser Anspruch ist es, dauerhaften Mehrwert für alle Stakeholder zu schaffen: für Mitarbeitende, Investorinnen und Investoren, Geschäftspartner, Kommunen und die Gesellschaft insgesamt.
Veränderung beginnt immer auch bei uns selbst. Wir überprüfen unsere Prozesse regelmäßig und berücksichtigen die Auswirkungen unseres Handelns auf Umwelt und Gesellschaft. Leitlinie ist dabei unser nachhaltiges Selbstverständnis, an dem wir unser unternehmerisches Handeln konsequent ausrichten.
Die Umsetzung unserer ESG-Strategie beruht auf klaren Zielen und Maßnahmen in den Bereichen Environmental (E), Social (S) und Governance (G). Zugleich fördern wir eigenverantwortliches Handeln, schaffen Gestaltungsspielräume und stärken Teamgeist und Kollegialität. Diese Faktoren sind entscheidend für den nachhaltigen Erfolg und die kontinuierliche Weiterentwicklung unseres Unternehmens.
Die Gesamtverantwortung für ESG liegt direkt im Vorstandsbereich. Damit ist Nachhaltigkeit unmittelbar an die Unternehmensführung und die strategische Steuerung des Konzerns angebunden – sie ist kein Add-on, sondern Teil der Managementverantwortung.
Energiekontor ist ein reiner Projektentwickler und Betreiber von Wind- und Solarparks. Das Unternehmen stellt weder eigene Produkte her noch verfügt es über eine eigene Bauabteilung im klassischen Sinne. Im Rahmen der Planung und Realisierung organisiert und steuert Energiekontor den Bau der Projekte durch die Übernahme ausschreibungs-, vergabe-, bauleitungs-, abrechnungs- und qualitätskontrollrelevanter Tätigkeiten. Die eigentlichen Bauleistungen – etwa die Errichtung der Infrastruktur (Wege, Kabel, Umspannwerke) sowie der Windenergie- und Photovoltaikanlagen – erfolgen ausschließlich über extern beauftragte Subunternehmer.
„Wir verfolgen die Vision einer 100-prozentigen Vollversorgung mit erneuerbarer Energie. Jeder Wind- und Solarpark bringt uns diesem Ziel ein Stück näher.“
Energiekontor verfolgt die Vision einer 100-prozentigen Vollversorgung mit erneuerbarer Energie. Als Pioniere der Branche sehen wir uns vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise in der besonderen Verantwortung, unseren Beitrag zu leisten. Wir wollen auch in den kommenden Jahren ein Motor dieser Bewegung sein und den Weg in eine nachhaltigere und dekarbonisierte Welt aktiv mitgestalten. Mit den von uns projektierten und realisierten sowie im Eigenbestand betriebenen Wind- und Solarparks leisten wir national wie international einen Beitrag zur Verminderung von klimaschädlichen CO₂-Emissionen und damit zum Schutz von Menschen, Umwelt und Natur.
Seit der Unternehmensgründung hat Energiekontor mehr als 170 Wind- und Solarparkprojekte mit einer Gesamtnennleistung von über 1,5 Gigawatt und einem Investitionsvolumen von mehr als 2,3 Mrd. Euro realisiert. Durch diese Projekte werden jährlich über 2,3 Millionen Tonnen klimaschädliches CO₂ vermieden.
Die Anlagen in unserem Eigenbestand haben im Jahr 2025 grüne Energie für rund 188.500 Haushalte erzeugt und damit etwa 462.300 Tonnen CO₂ eingespart. Allein die 2025 neu in Betrieb genommenen Parks mit rund 83 Megawatt werden ab dem ersten vollen Betriebsjahr jährlich rund 81.300 Tonnen CO₂ einsparen.
Im Geschäftsjahr 2025 konnte Energiekontor die attraktive Projektpipeline an neuen Wind- und Solarprojekten auf rund 11,6 Gigawatt (ohne US-Projektrechte) ausbauen. Energiekontor sorgt damit auch in Zukunft für den Zubau erneuerbarer Energiekapazitäten und für CO₂-Einsparungen bei der Stromproduktion.
| Kennzahl | Wert | Periode / Scope | Quelle |
| Erzeugungsleistung realisierter Projekte | ~ 1.541 MW | Seit 1990 · Konzern | GB 2025 |
| Stromproduktion realisierter Projekte (brutto) | ~ 3.095 GWh p. a. | Seit 1990 · Konzern | GB 2025 |
| Versorgte Haushalte durch realisierte Projekte seit Unternehmensgründung | ~ 945.000 (Anzahl) | Seit 1990 · Konzern | GB 2025 |
| CO₂-Einsparung durch realisierte Projekte | ~ 2,338 Mio. t / Jahr | Seit 1990 · Konzern | GB 2025 |
| Eigenparkbestand – Erzeugungsleistung | 40 Parks / ~ 450 MW | 31.12.2025 · Konzern | GB 2025 |
| Eigenparkbestand – Stromproduktion | ~ 617 GWh | 2025 · Konzern | GB 2025 |
| Eigenparkbestand – CO₂-Einsparung | ~ 462.300 t | 2025 · Konzern | GB 2025 |
| Neu in Betrieb genommene Parks – Erzeugungsleistung | ~ 83 MW | 2025 · Konzern | GB 2025 |
| Projektpipeline (ohne USA) | ~ 11,6 GW | 31.12.2025 · Konzern | GB 2025 |
Berechnungsgrundlage CO₂: Emissionsbilanz erneuerbarer Energien 2023 (Umweltbundesamt), Nettovermeidungsfaktor 754,80 g/kWh für Wind an Land bzw. 684,74 g/kWh für Solar (Stand Januar 2026). Versorgte Haushalte: Fünfjahresdurchschnitt 2017–2021 für Zweipersonenhaushalte (Statistisches Bundesamt). Projektpipeline laut Umwelterklärung 2026 rund 11.407 MW zzgl. 579 MW US-Projektrechte.
Unsere Umweltleistungen sind zertifiziert: Am Hauptsitz Bremen wenden wir seit 2022 das von der Europäischen Union entwickelte Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) an. EMAS zählt zu den weltweit anspruchsvollsten Systemen für betriebliches Umweltmanagement. Es basiert auf der internationalen Norm EN ISO 14001 und geht in seinen Vorgaben darüber hinaus. Bereits am 11. Mai 2022 wurde Energiekontor erstmals erfolgreich zertifiziert und in das EMAS-Register aufgenommen. Nach turnusmäßiger Überprüfung hat Energiekontor Anfang Juni 2025 die Rezertifizierung erneut abgeschlossen.
Unsere aktuelle Umwelterklärung 2026 dokumentiert die Umweltziele, Maßnahmen und erzielten Fortschritte des Unternehmens transparent. Sie bildet zugleich die Grundlage für die kontinuierliche Weiterentwicklung unseres Umweltmanagements und unterstreicht unseren Anspruch, verantwortungsvoll zu handeln und aktiv zur Energiewende sowie zum Umwelt- und Klimaschutz beizutragen.
Die Einhaltung naturschutzrechtlicher Vorgaben bildet eine zentrale Voraussetzung für die Genehmigung von Wind- und Solarparks. Daher werden bei jedem Projekt sämtliche relevanten Kriterien berücksichtigt – darunter die Verpflichtung der gesamten Wertschöpfungskette, Betriebsaktivitäten in der Nähe global oder national bedeutender Biodiversitätsstandorte zu vermeiden, die konsequente Anwendung der Entschärfungshierarchie sowie die Durchführung umfassender Risikobewertungen für die biologische Vielfalt. Über die regulatorischen Anforderungen hinaus setzt Energiekontor zusätzliche Kompensationsmaßnahmen um, um einen Mehrwert für den Naturschutz zu schaffen.
Windenergieanlagen leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, da sie erneuerbaren Strom mit sehr geringen Treibhausgasemissionen erzeugen. Gleichzeitig können – wie bei jeder Form der Energieerzeugung – Auswirkungen auf Natur und Biodiversität auftreten.
Vor diesem Hintergrund kommt der sorgfältigen Planung und Umsetzung unserer Windparks eine zentrale Bedeutung zu. In Deutschland unterliegen Windenergieanlagen strengen Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie ergänzenden naturschutzrechtlichen Prüfungen. Dazu gehören insbesondere Umweltverträglichkeitsprüfungen und spezielle artenschutzrechtliche Bewertungen, die sicherstellen, dass geeignete Standorte gewählt und Auswirkungen auf Umwelt und Arten möglichst vermieden oder minimiert werden.´
Moderne Planungsansätze folgen dabei einer Vermeidungs- und Minderungsstrategie: Bereits auf Planungsebene werden konfliktarme Standorte identifiziert, sensible Schutzgebiete ausgeschlossen und projektspezifische Maßnahmen entwickelt. Dazu zählen etwa Abschaltalgorithmen zum Schutz von Fledermäusen, angepasste Betriebszeiten, Monitoringprogramme sowie Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen im Umfeld der Anlagen.
Auf diese Weise gestalten wir den Ausbau der Windenergie naturverträglich. Klimaschutz und Naturschutz verstehen wir nicht als Gegensätze, sondern bringen sie im Rahmen eines umfassenden Abwägungs- und Planungsprozesses miteinander in Einklang.
Solarparks fördern die Artenvielfalt. Im Gegensatz zu landwirtschaftlich intensiv bewirtschafteten Flächen sind unsere Solarparks nach Fertigstellung deutlich störungsärmer. Durch größere Reihenabstände, den Verzicht auf Düngung und eine extensive Bewirtschaftung entstehen artenreiche Lebensräume. Klimaschutz und Naturschutz gehen so Hand in Hand.
Über die regulatorischen Mindestanforderungen hinaus realisieren wir zusätzliche Kompensationsmaßnahmen: die Regeneration der Böden durch Flächenentzug aus intensiver Bewirtschaftung, die gezielte Schaffung von Lebensräumen für Insekten und Reptilien, Bienenstöcke in Parknähe, Hecken aus regionalen Pflanzen sowie reflexionsarme Module zur Minimierung der Blendwirkung.
Wir verstehen unsere Wind- und Solarparks als wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, da bei der Stromerzeugung keine Schadstoffe freigesetzt werden. Bereits nach wenigen Monaten ist die Gesamtökobilanz unserer Anlagen positiv – es werden also mehr Emissionen eingespart, als für Herstellung, Transport und Bau aufgewendet wurden.
Nach der Inbetriebnahme unserer Wind- und Solarparks sorgen wir im Rahmen der Betriebsführung für eine optimale Leistung der Anlagen und setzen zahlreiche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung um. Prävention, der schonende Einsatz von Ressourcen sowie die Ertragssteigerung aus bestehenden Anlagen gehören für uns zu einem nachhaltigen und umweltbewussten Betriebsmanagement. Dazu führen wir vorbeugende Instandhaltungen durch und setzen technologische Innovationen um, um aus den bestehenden Anlagen den größtmöglichen Ertrag zu erzielen.
Auch über den gesamten Lebenszyklus hinweg zählen erneuerbare Energien zu den emissionsärmsten Technologien: Die Klimawirkung von Windenergie an Land liegt bei rund 11 g CO₂-Äquivalent pro kWh, Offshore-Windenergie bewegt sich in einer vergleichbaren Größenordnung. Solar-Freiflächenanlagen erreichen etwa 48 g CO₂-Äquivalent pro kWh. Damit liegen Wind- und Solarenergie deutlich unter konventionellen Technologien: Gas- und Dampfkraftwerke verursachen rund 490 g, Kohlekraftwerke etwa 820 g CO₂-Äq./kWh (Quelle: IPCC Fifth Assessment Report).
Ein wesentlicher Ansatz zur Weiterentwicklung der Klimaperformance unserer Anlagen ist das Repowering. Dabei werden ältere Windenergieanlagen oder ganze Windparks durch moderne, leistungsstärkere Anlagen ersetzt.
Repowering ermöglicht es, die Stromerzeugung an bestehenden Standorten zu erhöhen und gleichzeitig die Anzahl der Anlagen zu reduzieren. Dadurch wird die Flächeneffizienz verbessert und bestehende Infrastruktur weiter genutzt.
Moderne Windenergieanlagen können heute deutlich höher und mit größeren Rotoren gebaut werden als frühere Anlagengenerationen. Dadurch erzielen sie eine höhere Windausbeute bei geringeren Drehgeschwindigkeiten. In Verbindung mit einer geringeren Anzahl an Anlagen kann dies auch positive Effekte für den Artenschutz haben und zu einer verbesserten Wahrnehmung in der Öffentlichkeit beitragen.
Für Energiekontor ist Repowering seit vielen Jahren ein Bestandteil der Geschäftstätigkeit. Insbesondere vor dem Hintergrund auslaufender Förderperioden und verbesserter Genehmigungsverfahren gewinnt dieser Ansatz weiter an Bedeutung und trägt dazu bei, bestehende Standorte effizient weiterzuentwickeln.
Soziale Nachhaltigkeit bedeutet für uns, Verantwortung zu übernehmen – für unsere Mitarbeitenden, für die Menschen in den Regionen, in denen wir tätig sind, und für die Gesellschaft als Ganzes.
Unsere Mitarbeitenden sind unser höchstes Gut. Wir möchten, dass sie sich bei uns wohlfühlen und mit ihrer Kompetenz, Energie und Kreativität langfristig zum gemeinschaftlichen Erfolg von Energiekontor beitragen. Das gelingt nur in einem Umfeld, das von gegenseitigem Respekt und Vertrauen geprägt ist. Wir leben Teamgeist und Kollegialität und schaffen zugleich Freiräume und Möglichkeiten zur individuellen Entfaltung. Dazu gehören eine individuelle Arbeitszeitgestaltung, Homeoffice-Regelungen, verschiedene Teilzeitmodelle, Arbeitszeitkonten, Angebote zur betrieblichen Altersversorgung, ein Firmenfitnessprogramm, die Teilnahme an einem „Zukunftstag“, regelmäßige Veranstaltungen im Rahmen unseres Kulturmanagements sowie Praktikumsplätze für Familienangehörige.
Durch systematische Onboarding-Maßnahmen sowie vielfältige interne und externe Weiterbildungsangebote fördert Energiekontor die persönliche und berufliche Entwicklung seiner Mitarbeitenden. Regelmäßige Mitarbeiterbefragungen erhöhen die Transparenz und unser Verständnis für die Wünsche und die Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden.
Zum 31. Dezember 2025 waren insgesamt 260 festangestellte Mitarbeitende in der gesamten Unternehmensgruppe beschäftigt. Die Zusammensetzung der Belegschaft ist durch eine ausgewogene Mischung aus neu eingetretenen und langjährig beschäftigten Mitarbeitenden geprägt.
Die Mitarbeitenden von Energiekontor verteilen sich auf die fünf Ländermärkte des Unternehmens, wobei der größte Anteil mit etwas mehr als 80 Prozent auf Deutschland entfällt. Die geografische Verteilung der Belegschaft spiegelt die operative Präsenz sowie die strategische Ausrichtung der Unternehmensgruppe wider.
Energiekontor bekennt sich zu fairen und transparenten Arbeitsbedingungen und stellt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben sicher, dass alle Mitarbeitenden ein angemessenes Entgelt erhalten. Darüber hinaus orientiert sich die Vergütungspolitik an marktüblichen Standards und berücksichtigt branchen- sowie regionalspezifische Gegebenheiten, um eine wettbewerbsfähige und leistungsgerechte Bezahlung sicherzustellen.
| Kennzahl | Wert | Periode/Scope | Quelle |
| Festangestellte | 260 | 31.12.2025 · Konzern | GB 2025 |
| Davon Standort Bremen | 123 | 31.12.2025 · Bremen | Umwelterklärung 2026 |
| Praktikant:innen, Azubis, Werkstudierende | 69 | 31.12.2025 · Konzern | GB 2025 |
| Freie Mitarbeitende | 39 | 31.12.2025 · Konzern | GB 2025 |
| Frauenanteil 1. Führungsebene unter Vorstand | 33,33 % | 2025 · Konzern | GB 2025 |
| Frauenanteil Konzern gesamt | 45 % | 31.12.2025 · Konzern | GB 2025 |
Energiekontor lebt soziale und kulturelle Vielfalt. Wir treten für Gleichberechtigung ein und dulden keine Form von Benachteiligung oder Diskriminierung – sei es aufgrund von Nationalität, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, sexueller Identität, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Geschlecht oder Alter. Sexuelle Belästigung, Nötigung, Mobbing sowie verbale oder körperliche Angriffe sind ausgeschlossen. Fehlverhalten wird konsequent sanktioniert.
Wir sind überzeugt, dass wir als Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung dafür tragen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Deshalb haben wir Rahmenbedingungen geschaffen, die diese Vereinbarkeit in besonderer Weise gewährleisten.
Im November 2025 wurden wir zum vierten Mal in Folge mit dem für zwei Jahre gültigen Qualitätssiegel „Ausgezeichnet Familienfreundlich“ des Bremer Senats zertifiziert. Wir bieten individuelle Arbeitszeitgestaltung, mobiles Arbeiten, verschiedene Teilzeitmodelle, betriebliche Altersversorgung, ein Firmenfitnessprogramm sowie ein eigenes Kulturmanagement.
Unser Ansatz reicht über klassische Vereinbarkeitsthemen hinaus: Neben Angeboten für Beschäftigte mit Kindern bieten wir gezielte Unterstützung für Mitarbeitende, die familiäre und gesellschaftliche Pflegeverantwortung übernehmen. Mobiles Arbeiten trägt zudem zur Reduktion von CO₂ bei.
Energiekontor verpflichtet sich zu einem umfassenden, präventiv ausgerichteten Gesundheits- und Arbeitsschutz. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus bieten wir regelmäßige Schulungen zur körperlichen und psychischen Gesundheit sowie freiwillige Gesundheitschecks. Den betrieblichen Brand- und Notfallschutz entwickeln wir kontinuierlich weiter; die Verfügbarkeit geschulter Ersthelfender stellen wir durch die laufende Qualifizierung sicher.
Wir investieren langfristig in die Ausbildung junger Menschen. Mit 69 Praktikant:innen, Auszubildenden und Werkstudierenden zum Bilanzstichtag ist der Nachwuchs ein fester Bestandteil unserer Belegschaftsstruktur. Qualifizierte Nachwuchskräfte übernehmen wir nach Abschluss ihrer Ausbildung oder ihres Studiums, wo möglich, in feste Anstellungsverhältnisse. Der Hauptsitz liegt direkt auf dem Campus der Universität Bremen – das erleichtert die Ansprache von Studierenden. Zugleich bieten wir flexible Arbeitsmodelle, die es Studierenden ermöglichen, ihre Tätigkeit standortunabhängig auszuüben. So integrieren wir auch Talente außerhalb des direkten Hochschulumfelds in die Unternehmensgruppe.
→ Stellenangebote und Karriereseite
In den Regionen, in denen wir unsere Wind- und Solarparks errichten, sind wir mit eigenen Büros und Teams vertreten. Wir möchten die Menschen vor Ort am Erfolg der erneuerbaren Energien teilhaben lassen, die Akzeptanz für die Energiewende durch verschiedene Maßnahmen erhöhen und ihnen einen echten Mehrwert bieten. Durch direkte Bürgerbeteiligungen oder finanzielle Beteiligungen der Gemeinden an den Park-Erlösen stärken wir diese Akzeptanz und ermöglichen die Finanzierung von Gemeindevorhaben.
Gewerbesteuereinnahmen fließen nach gesetzlicher Regelung zu 90 Prozent an die Standortgemeinde. Lokale Unternehmen beauftragen wir bevorzugt mit Ausgleichsmaßnahmen, Zaunbau, Erdarbeiten sowie Grünpflege, Wartung und Instandhaltung. Eine Bürgschaft sichert den Rückbau ab.
→ Aktuelle Beteiligungsoptionen auf der Bürgerbeteiligungsplattform
Dass dieser regionale Mehrwert keine bloße Behauptung ist, belegt eine im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erstellte Studie zur „Stärkung der regionalen Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien“ (Fassung vom 27. Februar 2026). Sie untersucht erstmals für alle rund 400 Landkreise und kreisfreien Städte Deutschlands die regionalwirtschaftlichen Effekte von Onshore-Wind und Photovoltaik.
Die Studie weist für das Jahr 2023 eine Gesamtwertschöpfung von rund 36,8 Mrd. Euro und etwa 183.100 direkte und indirekte Arbeitsplätze aus. In den Landkreisen mit dem stärksten Ausbau sind rund sieben Prozent des BIP-Wachstums der vergangenen zehn Jahre auf die Windenergie und rund zehn Prozent auf die Solarenergie zurückzuführen. Bis 2033 können sich die regional wirksamen Effekte mehr als verdoppeln.
Genau hier liegt die Stärke des Geschäftsmodells von Energiekontor: Als integrierter Projektentwickler und langfristig orientierter Betreiber schaffen wir nicht nur Klimaschutz, sondern nachweislich dauerhaften, wirtschaftlichen Mehrwert in den Standortregionen.
Quelle: BMWK / Berlin-Institut, IÖW, IW Consult (2026): „Stärkung der regionalen Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien“.
In räumlicher Nähe zu unseren Standorten unterstützen und sponsern wir Vereine, Sportveranstaltungen, Sportlerinnen und Sportler sowie kulturelle Initiativen und vieles mehr. Besonders sichtbar: Energiekontor ist TOP- und Rückenpartner der Fußballerinnen des SV Werder Bremen. In den Standortregionen fördern wir gezielt lokale Vereine und Projekte – beispielsweise in Wegberg (Nordrhein-Westfalen) den Förderverein der städtischen Kindertagesstätte Farbenfroh Klinikum e. V. sowie das Trommler- und Pfeiferkorps Klinikum.
Wir verpflichten uns zur Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte und lehnen jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit ab. Wir halten die nationalen Arbeitszeitgesetze ein und stellen eine angemessene Entlohnung einschließlich Sozialleistungen sicher. Das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie auf Kollektivverhandlungen erkennen wir an.
Bei Energiekontor stehen wir für eine verantwortungsvolle, zuverlässige und nachhaltige Unternehmensführung (Corporate Governance). Dafür erfüllen wir nicht nur die gesetzlichen Vorschriften und orientieren uns an anerkannten Standards – wir entwickeln auch unsere eigenen Ansprüche und Ziele durch regelmäßiges kritisches Hinterfragen stetig weiter.
Als Pionier der erneuerbaren Energien begleitet Energiekontor seit der Gründung im Jahr 1990 die Energiewende entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Wind- und Solarprojekten. Der verlässlichen Erfüllung regulatorischer Anforderungen sowie den berechtigten Erwartungen von Investoren, Kapitalmarkt und weiteren Stakeholdern kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu.
| Kennzahl | Wert | Periode | Quelle |
|---|---|---|---|
| Rechtsform | AG | 2025 | GB 2025 |
| Marktsegment | General Standard | 2025 | GB 2025 |
| Indizes | SDAX | 2025 | GB 2025 |
| DCGK-Entsprechenserklärung | Jährlich | 03/2026 | Website |
| Vorstandsmitglieder | 2 | 2026 | Website |
| Aufsichtsratmitglieder | 3 | 2026 | GB 2025 |
| Aufsichtsratssitzungen | 7 | 2025 · 3 zugleich Prüfungsausschuss | GB 2025 |
| Abschlussprüfer | Nexia GmbH WPG StBG | Seit GJ 2024 | GB 2025 |
| Hinweisgebersystem | Externe Ombudsstelle | Laufend | Website |
Der Vorstand der Energiekontor AG besteht aus Peter Szabo und Günter Eschen.
Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern: Dr. Bodo Wilkens (Vorsitzender), Günter Lammers (stellvertretender Vorsitzender) und Darius Oliver Kianzad. Gemäß § 107 Abs. 4 Satz 2 AktG bildet der dreiköpfige Aufsichtsrat zugleich den Prüfungsausschuss.
→ Profile von Vorstand und Aufsichtsrat
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK), veröffentlicht vom Bundesministerium der Justiz, definiert anerkannte Standards für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung börsennotierter Gesellschaften. Er konkretisiert gesetzliche Anforderungen und ergänzt diese um Best-Practice-Empfehlungen sowie Anregungen.
Der Kodex verfolgt das Ziel, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Vertrauen gegenüber den Kapitalmarktteilnehmern und weiteren Stakeholdern zu stärken. Dabei adressiert er insbesondere:
Die Umsetzung erfolgt nach dem international anerkannten Prinzip „comply or explain“, das Unternehmen verpflichtet, Abweichungen von Kodexempfehlungen offenzulegen und zu erläutern.
Energiekontor richtet die Unternehmensführung konsequent an den Anforderungen des DCGK in der Fassung vom 28. April 2022 aus. Vorstand und Aufsichtsrat überprüfen regelmäßig die Einhaltung der Kodexempfehlungen und setzen sich fortlaufend mit deren Weiterentwicklung auseinander.
Am 24. März 2026 haben Vorstand und Aufsichtsrat die jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG verabschiedet. Diese stellt ein zentrales Transparenzinstrument dar und dokumentiert:
Gemäß §§ 289f, 315d HGB veröffentlicht Energiekontor jährlich eine Erklärung zur Unternehmensführung, die folgende Kernelemente umfasst:
Diese Systeme werden regelmäßig überprüft und angepasst, um den steigenden Anforderungen von Kapitalmarkt, Regulierung gerecht zu werden.
Zu vielen Themen der Corporate Governance berichtet Energiekontor als börsennotiertes Unternehmen bereits ausführlich und transparent. So stellen wir beispielsweise die jährliche Entsprechenserklärung sowie die Erklärung zur Unternehmensführung dauerhaft auf unserer Website (Corporate Governance) bereit. Dort finden Interessierte auch Angaben zur Struktur des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat. Wir veröffentlichen zudem einen jährlichen Vergütungsbericht, der dauerhaft auf unserer Website einsehbar ist.
Unser Handeln ist konsequent an klar definierten Werten, gesetzlichen Vorgaben sowie anerkannten Standards guter Corporate Governance ausgerichtet. Korruption, Bestechung und andere Formen unethischen Verhaltens werden nicht toleriert.
Das Compliance-Managementsystem ist risikobasiert aufgebaut und integraler Bestandteil des Risikomanagementsystems. Über diese Einbindung stellt Energiekontor das Bewusstsein für Compliance-Risiken und deren Akzeptanz in der Belegschaft sicher.
Ergänzend gelten ein interner Unterschriften- und Genehmigungsprozess sowie verbindliche Compliance-Richtlinien.
Wir wollen unseren Mitarbeiter:innen und Dritten die Möglichkeit bieten, gegen unethisches Verhalten oder Verstöße gegen eine ordentliche und verantwortungsvolle Unternehmensführung vorzugehen, ohne dass diese sich Sorgen um Konsequenzen oder sogar den Verlust des Arbeitsplatzes oder einer Nachverfolgung machen müssen. Nur dadurch können wesentliche Missstände aufgedeckt und Verbesserungen herbeigeführt werden. Unsere Mitarbeiter:innen sowie externe Hinweisgeber haben daher die Möglichkeit, sich mit ihren Belangen auch anonym an einen externen Ombudsmann zu wenden.
Rechtsanwalt Reinhard Engel
KEF Kanzlei Engel & Feest Rechtsanwälte PartGmbB
Schwachhauser Heerstraße 59, 28211 Bremen
Tel. +49 (0)421-163036-0
E-Mail: engel@kef-legal.de · Web: www.kef-legal.de
Energiekontor berücksichtigt die vorgeschriebenen Rotationspflichten für Abschlussprüfer und verantwortliche Prüfer. Nach Artikel 17 Absatz 1 der EU-Abschlussprüferverordnung (EU-VO Nr. 537/2014) ist die Laufzeit des Abschlussprüfermandats auf zehn Jahre beschränkt. Zusätzlich gilt für den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer eine Rotationspflicht von fünf Jahren. Seit dem Geschäftsjahr 2024 ist die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Niederlassung Frankfurt am Main, als Jahres- und Konzernabschlussprüfer der Energiekontor AG tätig.
Der Schutz personenbezogener Daten sowie die Gewährleistung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit unternehmens- und betriebsrelevanter Informationen sind für Energiekontor ebenso ein integraler Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Die Verarbeitung, Speicherung, der Schutz und die Löschung dieser Informationen erfolgen im Einklang mit den gelten den gesetzlichen Datenschutz- und Informationssicherheitsanforderungen und auf Grundlage angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen
Der Zugriff auf unsere Systeme erfolgt ausschließlich über gesicherte Verbindungen. Moderne Sicherheitslösungen wie Firewalls, aktuelle Schutzsoftware und Multi-Faktor-Authentifizierung sorgen für ein hohes Sicherheitsniveau.
Zur weiteren Stärkung unserer Informationssicherheit führen wir derzeit ein Managementsystem nach ISO 27001 ein. Zugleich entwickeln wir unsere IT-Systeme kontinuierlich weiter und beobachten regulatorische Entwicklungen, um Datenschutz und Datensouveränität langfristig sicherzustellen.
→ Vollständige Corporate-Governance-Seite mit allen Dokumenten
Nach den am 16. Dezember 2025 vom Europäischen Parlament bestätigten Schwellenwerten der überarbeiteten CSRD unterliegt Energiekontor nicht der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung: Diese gilt künftig für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mindestens 450 Mio. Euro. Auch die CSDDD wurde eingegrenzt (mehr als 5.000 Beschäftigte und mindestens 1,5 Mrd. Euro Jahresumsatz). Beide Richtlinien enthalten Überprüfungsklauseln.
Für Unternehmen außerhalb des CSRD-Geltungsbereichs sieht die EU einen freiwilligen Standard vor – den Voluntary Standard for Non-listed SMEs (VSME/VS). Energiekontor wird diesen Standard prüfen. Bis dahin berichten wir freiwillig und in angemessenem Umfang im Geschäftsbericht, in der Umwelterklärung und auf dieser Webseite.
Julia Pschribülla & Kathrin Mateoschus
Tel.: +49 421 3304-126 oder +49 421 3304-297
E-Mail: ir@energiekontor.de
Cerstin Kratzsch
Tel.: +49 421 3304-105
E-Mail: cerstin.kratzsch@energiekontor.de