Ja, wenn alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Mögliche Auswirkungen auf Natur-, Arten- und Landschaftsschutz werden im Genehmigungsverfahren sorgfältig geprüft und so gering wie möglich gehalten.
Ja, Windenergieanlagen verändern das Landschaftsbild und sind aufgrund ihrer Höhe oft weithin sichtbar. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien wird die Energieerzeugung wieder stärker im direkten Umfeld der Menschen wahrnehmbar. Das wird im Genehmigungsverfahren sorgfältig geprüft und bewertet. Eingriffe in Natur und Landschaft sind gesetzlich nur zulässig, wenn sie möglichst geringgehalten und durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Ziel ist es, die Auswirkungen auf den Menschen, Natur und Umwelt so weit wie möglich zu minimieren.
Ja, wir entrichten jährliche finanzielle Sonderabgaben. In Brandenburg ist der sogenannte Windeuro an die Gemeinden verpflichtend. Dabei werden 5.000 Euro pro Megawatt installierter Leistung und Jahr an die anspruchsberechtigten Gemeinden gezahlt. Die Einnahmen dürfen frei verwendet werden und sollen vorzugsweise akzeptanzfördernden Projekten zugutekommen (soziale, kulturelle oder infrastrukturelle Maßnahmen in der Gemeinde).
Freiwillig und zusätzlich erhalten die Gemeinden vom Betreiber Zahlungen nach § 6 EEG. Dabei werden 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde und Jahr ausgeschüttet. Ein Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen regelt diese einseitigen jährlichen finanziellen Zuwendungen ohne Gegenleistung.
Darüber hinaus kann die Gemeinde Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark erwarten. Zusätzlich entstehen Einnahmen durch Nutzungsentgelte für kommunale Flurstücke und Gestattungsentgelte für Wege und Kabel. In einem städtebaulichen Vertrag zwischen Gemeinde und Anlagenbetreiber sind zudem weitere Themen wie Rückbau, Wegeinstandsetzung und Ausgleichsmaßnahmen geregelt.
Ja. Die Entwicklung eines verträglichen Windparkkonzeptes erfolgt in Absprache mit der Gemeinde und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Beispielsweise sind wir im Zuge des Baus zu Ausgleichsmaßnahmen verpflichtet und können diese im Sinne der Gemeinde einsetzen. Ein Gestattungsvertrag regelt die Realisierung der Maßnahme.
Tatsächlich können vor allem größere Vogelarten mit den Anlagen kollidieren. Deshalb sind zunächst Fragen des Natur- und Artenschutzes zu klären, bevor ein Windpark gebaut werden darf. Dass trotz bestehender Schutzmaßnahmen etwa 100.000 Tiere pro Jahr in Deutschland durch die Anlagen zu Schaden kommen, ist tragisch und muss weiter erforscht werden. Diese Zahl sollte jedoch ins Verhältnis gesetzt werden. Dem Naturschutzbund Deutschland zufolge sterben jedes Jahr bis zu 115 Millionen Vögel bei Kollisionen mit Glasscheiben und etwa 70 Millionen im Straßen- und Bahnverkehr. Und vor allem intensive Landwirtschaft und Klimawandel haben Folgen für die Tiere. Hier kann Windkraft sogar ein Stück weit gegensteuern, ersetzt sie doch klimaschädliche Energieträger und trägt mit ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zum Entstehen neuer Biotope und Lebensräume für bedrohte Arten bei.
Nein. Ab einer Gesamthöhe von 100 Metern ist eine nächtliche Kennzeichnung durch Lichtsignale gesetzlich vorgeschrieben. Windenergieanlagen, die nach 2025 gebaut wurden, sind mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet. Die Beleuchtung wird dabei nur aktiviert, wenn Flugobjekte erkannt werden. Dadurch lässt sich die Lichtaktivität um rund 90 Prozent reduzieren. Da die blinkenden Lichter von vielen Anwohnenden als störend wahrgenommen werden, hat sich die Windenergiebranche über Jahre für die Einführung einer bedarfsgerechten Lösung eingesetzt. Inzwischen hat der Bund die rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen und entsprechende Systeme zugelassen. Bundesweit werden bestehende Windenergieanlagen schrittweise mit dieser Technologie nachgerüstet.
Die Emissionen von Windenergieanlagen unterliegen den strengen Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm). Ziel dieser Regelungen ist es, Anwohnende vor unzumutbaren Lärmbelastungen zu schützen, insbesondere während der Nacht.
Bereits im Genehmigungsverfahren muss durch ein unabhängiges Schallgutachten nachgewiesen werden, dass die gesetzlichen Grenzwerte an allen maßgeblichen Immissionsorten eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist Voraussetzung für die Genehmigung und muss auch während des Betriebs sichergestellt werden.
In allgemeinen Wohngebieten gelten in der Regel Richtwerte von 55 Dezibel am Tag und 40-45 Dezibel in der Nacht, abhängig von der Gebietsausweisung. Zum Vergleich: Für Verkehrslärm werden häufig deutlich höhere Werte zugelassen, beispielsweise 65 Dezibel am Tag und 55 Dezibel in der Nacht.
Moderne Windenergieanlagen verfügen zudem über technische Möglichkeiten zur Lärmreduzierung. So können sie bei Bedarf in einem schallreduzierten Betriebsmodus gefahren oder in bestimmten Wetter- und Betriebszuständen automatisch gedrosselt werden. Darüber hinaus tragen ausreichende Abstände zu Wohngebäuden dazu bei, die Geräuschbelastung weiter zu minimieren.
Beim Betrieb von Windenergieanlagen kann durch die Drehung der Rotorblätter bei Sonnenschein sogenannter Schlagschatten entstehen. Trifft dieser auf Wohngebäude, kann das als störend empfunden werden. Aus diesem Grund gelten in Deutschland strenge gesetzliche Vorgaben zum Schutz von Anwohnerinnen und Anwohnern.
Bereits im Genehmigungsverfahren wird durch ein spezielles Schattenwurfgutachten untersucht, welche Gebäude potenziell betroffen sein könnten. Dabei werden unter anderem die Lage der Anlage, die Ausrichtung der Gebäude sowie die Sonnenstände im Jahresverlauf berücksichtigt.
Die zulässige Belastung ist klar begrenzt: Ein Wohngebäude darf durch den rotierenden Schatten einer Windenergieanlage maximal 30 Minuten pro Tag und höchstens 30 Stunden pro Jahr betroffen sein. Diese Werte beziehen sich auf die theoretisch maximal mögliche Beschattung.
Um die Einhaltung dieser Grenzwerte sicherzustellen, werden moderne Windenergieanlagen mit einer automatischen Schattenwurfabschaltung ausgestattet. Das System berechnet fortlaufend die möglichen Schattenzeiten und berücksichtigt zusätzlich die tatsächlichen Wetterverhältnisse. Mithilfe von Lichtsensoren wird erfasst, ob die Sonne überhaupt scheint. Droht an einem Wohngebäude die zulässige Beschattungsdauer überschritten zu werden, wird die Anlage automatisch vorübergehend abgeschaltet und erst wieder in Betrieb genommen, wenn keine unzulässige Belastung mehr besteht.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Windenergieanlagen zeitweise stillstehen. Dazu gehören unter anderem Wartungs- und Reparaturarbeiten, Schutzmaßnahmen für Vögel und Fledermäuse während bestimmter Flug- und Brutzeiten sowie Vereisungen im Winter, bei denen die Gefahr von Eiswurf besteht. Auch Netzengpässe können dazu führen, dass Anlagen vorübergehend abgeschaltet werden, wenn das Stromnetz den erzeugten Strom nicht aufnehmen kann. Darüber hinaus gibt es Wetterlagen, in denen entweder zu wenig oder zu viel Wind weht, sodass ein sicherer und wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich ist.
Ja, bei Windrädern kann es durch Witterungseinflüsse wie Regen und Staub zu Erosion und damit zu Materialabrieb kommen. Der Abrieb ist allerdings gering. Neuere Studien gehen von weniger als drei Kilogramm pro Jahr und Anlage aus, wie der Bundesverband Windenergie berichtet; hochgerechnet auf alle rund 30.000 Windräder in Deutschland sind das jährlich knapp 88 Tonnen (Stand: Ende 2025).
Zum Vergleich: Durch Reifen bei Fahrzeugen entstehen jedes Jahr 102.090 Tonnen Abrieb, durch Schuhsohlen 9.047 Tonnen.
Nein. Die Anlagen verursachen neben hörbarem Schall auch Infraschall. Infraschall ist Schall mit sehr geringer Frequenz, der für den Menschen nicht hörbar ist. Studien beweisen, dass es keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Windkraftanlagen gibt. Die Infraschallemissionen von Windkraftanlagen liegen zudem weit unter denen, die z.B. beim Autofahren entstehen.
So wurden in einer US-Studie mehr als 120.000 US-Haushalten über den Zeitraum 2011 bis 2023 untersucht. Die Gesundheitsdaten wurden mit Standortdaten von rund 75.000 Windkraftanlagen in den USA verknüpft. Auch sie beweisen: Windräder sind hörbar, aber sie machen nicht krank.
Das Ablösen oder Abbrechen von Rotorblättern ist grundsätzlich möglich, tritt jedoch nur sehr selten auf. Ursachen können beispielsweise Blitzschäden, extreme Wetterereignisse, Materialermüdung oder technische Defekte sein. Durch regelmäßige Wartungen, wiederkehrende Prüfungen und technische Überwachung werden mögliche Schäden frühzeitig erkannt und die Anlagen bei Störungen umgehend abgeschaltet. Zudem tragen die vorgeschriebenen Abstände zu Wohngebäuden, Verkehrswegen und anderen Schutzgütern dazu bei, Risiken für die Öffentlichkeit zu minimieren.
Windenergieanlagen sind in der Regel für eine Betriebsdauer von 20 bis 25 Jahren ausgelegt, können bei nachgewiesener technischer Sicherheit und Erfüllung aller rechtlichen Anforderungen jedoch auch darüber hinaus betrieben werden. Nach der endgültigen Außerbetriebnahme besteht die Verpflichtung zum vollständigen Rückbau der Anlage. Zur Absicherung wird bereits vor Baubeginn eine finanzielle Rückbausicherheit gestellt.
Es werden zunächst die oberirdischen Anlagenteile demontiert, anschließend das Fundament entfernt und die verwendeten Materialien bis zu 90 % recycelt. Auch die für den Windpark errichtete Infrastruktur, wie Kabel, Kranstellflächen und nicht benötigte Wege, wird zurückgebaut. Abschließend werden die betroffenen Flächen rekultiviert und entsprechend ihrer ursprünglichen Nutzung, beispielsweise für Landwirtschaft oder Wald, wiederhergestellt.
Ein genereller negativer Einfluss von Windenergieanlagen auf den Tourismus lässt sich nicht nachweisen. Beispiele aus deutschen Küstenregionen zeigen, dass sich Tourismus und Windenergie erfolgreich miteinander entwickeln können. Trotz des Ausbaus der Windenergie an Nord- und Ostsee sind die Regionen weiterhin beliebte Reiseziele. Auch internationale Erfahrungen sprechen dafür, dass ein starker Tourismussektor und ein umfangreicher Ausbau der Windenergie miteinander vereinbar sind. In vielen Regionen sind Windenergieanlagen inzwischen ein fester Bestandteil des Landschaftsbildes.