
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung zusätzliche zwölf Gigawatt Onshore-Windkraft ans Stromnetz bringen. Das geht aus dem neuen Klimaschutzprogramm hervor. Der Windstrom soll Deutschland dabei helfen, weniger Erdgas und Kohle zu verbrennen, um das Klimaziel für 2030 zu erreichen. Mit einer Gesetzesinitiative plädiert der Bundesrat dafür, bereits 2026 eine Sonderausschreibung durchzuführen.
Wie verwundbar uns die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern noch immer macht, führen uns die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten derzeit fast täglich vor Augen. Da ist es gut, dass die Bundesregierung der Windkraft an Land jetzt einen kräftigen Schub geben will: Zwölf Gigawatt Leistung sollen mit Sonderausschreibungen bis 2030 ans Stromnetz gebracht werden und den ohnehin geplanten Ausbau ergänzen. Das sieht das neue Klimaschutzprogramm vor, das die schwarz-rote Koalition Ende März verabschiedet hat.
Der zusätzliche Windstrom soll es Deutschland ermöglichen, im Jahr 2030 deutlich weniger fossile Energieträger zu verbrennen: Laut Bundesumweltministerium könnten die rund 2.000 neuen Anlagen zum Beispiel die Stromerzeugung von 15 bis 20 Gaskraftwerken ersetzen. Damit ließen sich nicht nur Emissionen in Höhe von 6,5 Millionen Tonnen CO2 vermeiden, auch die deutsche Volkswirtschaft würde jedes Jahr rund eine Milliarde Euro für den Import von Erdgas sparen. Zudem geht das Ministerium davon aus, dass der Börsenstrompreis bis 2030 um 0,6 Cent pro Kilowattstunde sinken wird.
Die Zeitspanne bis zum Netzanschluss der zusätzlichen Turbinen ist durchaus ambitioniert: »Damit die jetzt genannten zusätzlichen Kapazitäten 2030 auch am Netz sind, müssen die Ausschreibungen für diesen Booster bis Ende 2027 erfolgen«, erklärt Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbandes Windenergie. Sie ist zuversichtlich, dass die Projektierer liefern können, denn ausreichend genehmigte Projekte stehen dank der noch unter der Ampel-Regierung beschleunigten Genehmigungsprozesse zur Verfügung. So gaben die Behörden allein 2025 grünes Licht für Anlagen mit zusammen rund 20,8 Gigawatt Leistung – eine starke Projektbasis, die für die Sonderausschreibungen mit genutzt werden kann.
Nur wenige Tage nach der Ankündigung der Bundesregierung hat auch der Bundesrat beschlossen, einen Gesetzentwurf zum beschleunigten Ausbau von Windenergie an Land beim Bundestag einzubringen. Der Entwurf sieht noch in diesem Jahr eine Sonderausschreibung von fünf Gigawatt vor, die nicht auf die regulären Windkraftausschreibungen anzurechnen wäre. Damit wollen die Bundesländer unter anderem einen Realisierungsstau bei bereits genehmigten Vorhaben verhindern: Ein solcher Stau würde den »dringend erforderlichen Ausbau der Windenergie« verzögern und eine Gefahr für das Erreichen der energiepolitischen Ausbauziele darstellen, heißt es in dem Beschluss.
»Die Gesetzesinitiative aus dem Bundesrat kommt genau zur richtigen Zeit«, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). »Windenergie an Land ist eine zuverlässige, günstige, resiliente und heimische Energiequelle. Sie trägt bereits heute den größten Anteil zur Stromversorgung in Deutschland bei.«
Andreae sieht in der Sonderausschreibung auch die Möglichkeit, wieder näher an den gesetzlich festgelegten Ausbaupfad heranzukommen. Denn nach dem EEG hätten Ende 2024 eigentlich schon 69 Gigawatt an Onshore-Windkraftleistung installiert sein müssen. »Diesen Wert werden wir erst in diesem Jahr schaffen«, so die BDEW-Chefin weiter. »Die Chance, die sich nun über den vom Bundesrat eröffneten Gesetzesprozess bietet, sollte deshalb unbedingt genutzt werden« – auch weil eine Sonderausschreibung 2026 mit dem jüngst beschlossenen Klimaschutzprogramm ineinandergreifen würde