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Energiekontor AG - Bekanntmachung nach § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

Mitteilung vom 02.10.2020

 

über die Einziehung von eigenen Aktien zwecks Herabsetzung des Grundkapitals

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlungen der Energiekontor AG vom 21. Mai 2015 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben und einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Einziehung kann auch auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden.

Auf Grundlage dieser Ermächtigung hatte die Gesellschaft bis zum 8. Mai 2020 377.144 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,- je Aktie über die Börse erworben.

Unter Ausnutzung der vorstehend wiedergegebenen Ermächtigung zur Einziehung eigener nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen Aktien hat der Vorstand am 30. September 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von € 14.678.160,- um € 350.000,- auf € 14.328.160,- durch Einziehung von 350.000 voll eingezahlten Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von € 1.- je Aktie, die die Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlungen der Energiekontor AG vom 21. Mai 2015 eingeräumten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben hat, herabzusetzen.

Zur Ausführung der Einziehung wird der Vorstand die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, anweisen, die auf dem Depot der Gesellschaft verbuchten 350.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien auszubuchen.

Die als Folge der Kapitalherabsetzung erforderliche Anpassung der Satzung hat der Aufsichtsrat beschlossen.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nach Wirksamwerden der Einziehung
€ 14.328.160,- und ist in 14.328.160 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils € 1,00) eingeteilt.

Bremen, im Oktober 2020

Der Vorstand