
|







|

|

|


|
 Glossar Anleihe
|
|
Agio:
Aufgeld, Ausgabeaufschlag. Betrag, um den der Preis den Nennwert eines Wertpapiers übersteigt. Bei Ausgabe von Wertpapieren wird regelmäßig ein verlorener, nicht von der Emittentin rückzahlbarer Ausgabeaufschlag von 3-5 % der Zeichnungssumme (des Nennwertes) erhoben.
Anleihe:
Sammelbezeichnung für alle Schuldverschreibungen mit vor Ausgabe festgelegter Verzinsung, Laufzeit und Rückzahlung.
Anleihegläubiger:
Anleger, Käufer, Inhaber von Anleihen, welche die Rechte daraus gegenüber der Anleiheschuldnerin geltend machen können. Vertragspartner der Anleiheschuldnerin.
Anleiheschuldnerin:
Ausgebende (Emittentin) einer Anleihe. Empfängerin/ Verwenderin des Anleiheerlöses. Vertragspartnerin der Anleihegläubiger.
Betreibergesellschaft:
Betreibergesellschaften oder Projektgesellschaften werden die Gesellschaften genannt, die sämtliche für den Betrieb des Windparks notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse halten sowie über die Eigentumsrechte an den Windkraftanlagen und der notwendigen Infrastruktur verfügen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):
Die BaFin vereint die Geschäftsbereiche der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (Banken-aufsicht), für das Versicherungswesen (Versicherungsaufsicht) sowie den Wertpapierhandel (Wertpapieraufsicht/Asset-Management) in sich und führt diese weiter. Die BaFin ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
Emittentin:
Anleiheschuldnerin, die Wertpapiere herausgibt (emittiert).
Globalurkunde:
Sammelurkunde. Nicht in Form einer Einzelurkunde vorliegendes Wertpapier. Mehrzahl von Wertpapieren (Teilschuldverschreibungen), die aus Vereinfachungsgründen in einer Urkunde zusammengefasst sind.
Inhaberschuldverschreibung:
Anleihe, Inhaberpapiere, die den Emittenten verpflichten, an den jeweiligen Inhaber der Anleiheurkunde
die Zinsen und den Rücknahmebetrag bei Fälligkeit der Papiere zu leisten. Der jeweilige Inhaber der Wertpapierurkunde ist stets der Forderungsinhaber. Übliche Form für heute emittierte Anleihen.
ISIN:
International Securities Identification Number. Das System der Wertpapierkennnummern (WKN) ist in Deutschland auf den internationalen Standard ISIN umgestellt worden.
Kaufpreis:
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Nennbetrag und den Stückzinsen.
Nennwert:
Nennbetrag. Nominalwert einer Aktie, Anleihe usw. Der Nominalwert entspricht dem Anlage-Rückzahlungsbetrag eines Wertpapiers.
Projektgesellschaft:
Siehe Definition der Betreibergesellschaft.
Prospekthaftung:
Haftung des Emittenten für absichtlich oder fahrlässig unrichtig oder unvollständig erteilte Angaben in Verkaufs-, Wertpapier- oder Börsenprospekten.
Stückzinsen:
Stückzinsen sind Zinsteilbeträge, die vom letzten Zinszahlungstermin bis zum Abrechnungstag berechnet werden.
StufenzinsAnleihe:
Die StufenzinsAnleihe ist eine Anleihe, deren Verzinsung in Stufen ansteigt und im Fall der Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG auch in Stufen zurückgezahlt wird.
Teilschuldverschreibungen:
Entspricht der Anleihe. Bei der Teilschuldverschreibung erfolgt die Herausgabe der Anleihe im Wege einer Stückelung in einer definierten Anzahl von Teilen.
WEA:
Windenergieanlage
WKN:
Wertpapierkennnummer
Zeichnung:
Unterschriftsleistung, mit der sich der Erwerber zum Erwerb und zur Zahlung des auf dem Zeichnungsschein angegebenen Betrages und zu den vorgesehenen Bedingungen verpflichtet.
Zeichnungsfrist:
Zeitraum, in dem die Zeichnung neu aufgelegter Wertpapiere möglich ist.
Zinsen:
Preis für die Überlassung von Kapital.
|
|

|

|
|