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FAQ zur Energiekontor Anleihe

 

Welches Risiko gehe ich mit der Anleihe ein?
Wie sicher ist mein Geld? Diese berechtigte Frage stellt sich so gut wie jeder bei der Investition in eine Unternehmensanleihe.
Die Sicherheit der Anleihe stellt ein Windpark der Energiekontor-Gruppe. Dieser Windpark ist zu Gunsten der Anleihe verpfändet. D. h. sollte die Anleiheschuldnerin ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können, würde dieser Windpark als Sicherheit zur Verfügung stehen. Der Windpark befindet sich auf sogenannten Windvorrangflächen. Diese Flächen sind von den entsprechenden Gemeinden für einen langen Zeitraum allein für die Windnutzung ausgewiesen.
Die Windparkgesellschaft wird ausschließlich durch das Anleihekapital refinanziert. Es befindet sich kein weiteres Fremdkapital in der Gesellschaft, so dass im Verwertungsfall die Anleihegläubiger erstrangig bedient werden können.

Wofür wird die Anleihe verwendet?
Mit der Unternehmensanleihe wird der o.g. Windpark refinanziert.
Hierbei sollen durch den Einsatz von Anleihegeldern auch Betriebsmittelkredite aus den Projekten zurückgeführt werden. In der Windparkgesellschaft befindet sich außer dem Anleihekapital kein weiteres Fremdkapital.

Was unterscheidet eine Anleihe von Aktien?
Im Gegensatz zu Aktien wird bei Anleihen keine gewinnabhängige Dividende, sondern eine feste jährliche Zinszahlung über die gesamte Laufzeit geleistet. Darüber hinaus sind die Zeichner der Inhaber-Teilschuldverschreibung aufgrund der klar begrenzten Laufzeit nicht auf den Verkauf der Wertpapiere auf dem Kapitalmarkt angewiesen. Nach dem Ende der Laufzeit erfolgt die Rückzahlung des Kapitals in voller Höhe, d.h. dem Nennwert, er unterliegt damit auch keinem Kursrisiko.

Wird ein Wertpapierdepot benötigt?
Ja! Ein Girokonto alleine reicht für die Anleihe nicht aus. Sollten Sie noch kein Wertpapierdepot haben, wenden Sie sich einfach an Ihre Hausbank oder eröffnen Sie ein Depot bei einer Online-Bank.

Wie werde ich Anteilseigner?
1) Zunächst ermitteln Sie ihren genauen Kaufpreis, der sich aus dem Nennwert und den Stückzinsen (sofern die Einzahlung nach dem 31.12.2011 erfolgt) zusammensetzt. Dann schicken Sie uns den ausgefüllten Zeichnungsschein zu, der sich im Prospekt befindet. Nach der Eingangsbestätigung von Energiekontor überweisen Sie den Betrag auf das Konto der Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG. Im Verwendungszweck der Überweisung tragen Sie bitte Ihren Namen und die Zeichnungsscheinnummer ein.

2) Nach dem Zahlungseingang wird die Schuldverschreibung über das Bankhaus Neelmeyer AG in Ihr Wertpapierdepot übertragen. Ihre Depotbank erstellt daraufhin eine Depoteingangsanzeige für Sie.

Warum sind beim Kauf Stückzinsen zu bezahlen?
Die Zinsauszahlung bei einer Anleihe erfolgt unabhängig vom persönlichen Einzahlungstermin einmal jährlich für alle Investoren in gleicher Höhe. Bei einer Anleihe ist aber grundsätzlich auch eine spätere Einzahlung möglich. Die sogenannten Stückzinsen sind Zinsen, die durch eine nach dem Zinsbeginn (hier 31.12.2011) liegende Einzahlung entstehen. Sie müssen durch den Investor je nach Einzahlungstermin entsprechend mit berücksichtigt werden, werden dann aber mit den Zinszahlungen ausgeschüttet. Es entstehen also dadurch keine Mehrkosten, sondern die Stückzinsen stellen die Differenz zwischen tatsächlichem Zinsanspruch aufgrund des Einzahlungstermin und den ausgeschütteten Zinsen dar.
Stückzinsen sind somit kein Aufgeld, sondern ein Ausgleich für den späteren Beitritt des Anlegers.

Wie erfahre ich die Höhe der Stückzinsen?
Eine Tabelle hier gibt den genauen Überblick über die erhöhte Einzahlungssumme ab dem 01.01.2012 für einen Betrag von 1000 Euro wieder. Rechnen Sie den Betrag doch einfach mit unserem Stückzinsenrechner online aus. Sie können uns zur genauen Berechnung auch gerne anrufen.

Stückzinsenrechner
Einzahlung bis zumAnlagesummeEinzahlungsbetrag mit Stückzins
(Sollte der Rechner nicht funktionieren, aktivieren Sie bitte Javascript in Ihrem Browser.)

Bin ich von der Abgeltungssteuer betroffen?
Seit dem 1. Januar 2009 ist sie Realität, die Abgeltungssteuer: Mit ihr wurde die Einkommenssteuer für Zinseinnahmen vereinheitlicht, d.h. auf die ausgezahlten Zinserträge wird nach Abzug des Sparerfreibetrages (Freistellungsauftrag bei der depotführenden Bank abgeben) von 801 Euro (1602 Euro bei Ehepartnern) die Abgeltungssteuer erhoben. Diese beträgt 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer. Sollten Sie von der Steuerpflicht befreit sein, können Sie den Steuerabzug vermeiden, indem Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei der depotführenden Bank einreichen, die Sie bei Ihrem Finanzamt erhalten. Falls Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, haben sie ebenfalls die Möglichkeit, diese Differenz zurück erstattet zu bekommen: Beantragen Sie einfach die Einbeziehung Ihrer Kapitalerträge in die Einkommensteuerveranlagung.
Übrigens: Durch Anwendung des Freibetrages hat bei einer (ausschließlichen) Beteiligung bis zu 11.000 Euro die Abgeltungssteuer keinerlei Einfluss auf Ihre Zinsauszahlungen.

Kann ich die Anleihe vorzeitig kündigen?
Die Anleihe kann jederzeit verkauft oder übertragen werden. Die Anleihe wird an der Börse Frankfurt zum Handel angemeldet.
Eine vorzeitige Kündigung der Anleihe ist nicht möglich.

Sind die Anleihen übertragbar?
Ja! Da es sich um "Inhaberpapiere" handelt, ist die Übertragung, z.B. durch Verkauf an Dritte oder an Verwandte unproblematisch. Sie wird durch Ihre Depotbank abgewickelt.

Die Anleihe wird zum 1. Januar 2012 an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.



Errichtung einer Windkraftanlage von Energiekontor